Der praktische Ratgeber
Zwischen Buchung und Mitternacht liegen die Fragen, die kein Angebot beantwortet: Darf ich eigene Raketen mitbringen? Brauche ich eine Vignette? Was hat am 1. Januar offen?
Diese Seite sammelt, was überall in Tirol gilt — unabhängig davon, in welcher Region Sie buchen. Was je Region unterschiedlich ist, steht auf den Regionsseiten.
Feuerwerk: was erlaubt ist und was nicht
Es gibt in Tirol zwei völlig verschiedene Dinge, die beide „Feuerwerk“ heißen — und nur eines davon dürfen Sie selbst.
Das offizielle Feuerwerk ist genehmigte Pyrotechnik, gezündet von Fachleuten. Ob eine Gemeinde eines veranstaltet, entscheidet sie selbst: Manche tun es, andere haben es abgeschafft, wieder andere ersetzen es durch Lichtinstallationen oder Showabfahrten. Verlassen Sie sich nie darauf, dass es eines gibt — fragen Sie im Quartier nach dem Programm.
Privates Feuerwerk ist eine Frage des Gesetzes. Nach § 38 des österreichischen Pyrotechnikgesetzes 2010 ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 — also der üblichen Silvesterraketen und -batterien — im Ortsgebiet verboten. Eine Ausnahme kann allein die Gemeinde per Verordnung zulassen, zeitlich befristet und nur, wenn keine unzumutbare Lärmbelastung zu erwarten ist. Verstöße sind Verwaltungsübertretungen und können mit Geldstrafen bis zu 3.600 Euro geahndet werden.
Dazu kommt das alpine Umfeld: trockene Wintervegetation, viel Holz in der Bausubstanz, Hanglagen und Wild in Winterruhe sind die Gründe, warum Tiroler Gemeinden hier zurückhaltend bleiben. Wunderkerzen der Kategorie F1 sind die unkritische Alternative — auch die nicht in Innenräumen und nicht an Holzfassaden.
Praktisch heißt das: Raketen gehören nicht ins Gepäck.
Anreise mit dem Auto
Vignette. Für österreichische Autobahnen und Schnellstraßen ist eine Vignette Pflicht — als Klebe- oder als digitale Variante, auch als Tages- und Zehntagesvariante. Die digitale wird beim Onlinekauf erst nach einer gesetzlichen Frist gültig, bestellen Sie sie also nicht erst an der Grenze. Die letzten Kilometer in die Seitentäler führen meist über vignettenfreie Landesstraßen.
Sondermaut. Einzelne Strecken kosten zusätzlich, unabhängig von der Vignette — etwa der Felbertauerntunnel nach Osttirol. Das steht auf den betreffenden Regionsseiten.
Winterausrüstung. In Österreich gilt für Pkw von 1. November bis 15. April bei winterlichen Verhältnissen Winterreifenpflicht. Schneeketten gehören ins Auto, wenn das Quartier höher oder in einem Seitental liegt.
Stau. An den Wechseltagen der Silvesterwoche — in Tirol traditionell Samstag — staut es sich nachmittags in den Tälern. Wer vormittags fährt, kommt entspannter an.
31. Dezember und 1. Januar vor Ort
Einkaufen. Am 31. Dezember schließen Supermärkte und Geschäfte früher als sonst; der 1. Januar ist gesetzlicher Feiertag, dann bleibt der Handel geschlossen. Wer sich selbst versorgt, kauft spätestens am 30. ein.
Taxi. Rund um Mitternacht und in den frühen Morgenstunden sind Taxis in den Wintersportorten praktisch nicht zu bekommen. Wer außerhalb des Orts wohnt oder zwischen zwei Orten wechseln will, bestellt die Rückfahrt Tage vorher mit fester Uhrzeit.
Nachtbusse. In den Tiroler Tälern fahren in der Silvesternacht in der Regel keine Linienbusse. Das ist der häufigste Planungsfehler bei Gästen, die in einem Ort wohnen und in einem anderen feiern wollen.
Alkohol am Steuer. In Österreich gilt die 0,5-Promille-Grenze; für Fahranfänger und einige Fahrzeugklassen sind die Werte strenger. Wer fährt, entscheidet sich vor dem Abend, nicht danach.
Bargeld. Karten werden fast überall genommen, kleinere Hütten und Stände aber nicht immer.
Kleidung und Höhenlage
Fackelwanderungen, Showabfahrten und Ortsfeiern finden draußen statt, und wer eine Stunde steht, friert anders als jemand, der geht.
Warme, rutschfeste Schuhe — die Wege sind bei Nässe und Frost glatt, und Ballschuhe sind auf gestreutem Schnee keine gute Idee.
Mütze, Handschuhe und Schal, auch wenn der Abend elegant ist.
Eine Schicht mehr als gedacht. Nach Sonnenuntergang fällt die Temperatur deutlich, und in der Höhe stärker als im Tal.
Zur Höhe: Die Tiroler Orte liegen zwischen rund 500 und 1.600 Metern, die Skigebiete reichen bis über 3.000. Für die meisten Gäste ist das unproblematisch — wer kreislaufempfindlich ist, merkt die Höhe bei Anstrengung und Alkohol aber schneller als zu Hause. Am Anreisetag und in der Silvesternacht gilt: mehr Wasser, weniger Tempo.
Im Notfall
Der europäische Notruf ist die 112. In Österreich erreichen Sie zusätzlich die Rettung unter 144, die Bergrettung unter 140 und die Polizei unter 133.
Für Verlorenes aus der Silvesternacht: zuerst beim Lokal oder beim Quartier nachfragen, danach bei der Gemeinde melden. Österreichweite Fundmeldungen lassen sich über fundamt.gv.at abfragen.
Häufige Fragen
Zuletzt geprüft: 14.09.2026. Rechtsangaben nach dem österreichischen Pyrotechnikgesetz 2010 und den Vorgaben zur Winterausrüstung; sie können sich ändern. Verbindlich sind die Auskünfte der jeweiligen Gemeinde und der Behörden.